Elektronischer Studierendenausweis

Seit dem Sommersemester 2017 gibt es an der Universität den elektronischen Studierendenausweis. Dieser Ausweis begleitet die Studierenden  während des gesamten Zeitraums des Studiums und muss von den Studierenden nach jeder Rückmeldung an den Validierungsstationen neu aktualisiert werden.
Der Ausweis löste das Semesterblatt aus Papier ab. Studienbescheinigungen, Bescheinigungen nach § 9 BaföG, etc. können bereits nach erfolgter Rückmeldung über das Selbstbedienungsportal ausgedruckt werden.


Daten des Studierendenausweises

Auf dem Studierendenausweis sind folgende Merkmale aufgedruckt:

  • Nachname
  • Vorname
  • Matrikelnummer
  • Barcode Bibliothek
  • Benutzernummer Bibliothek

Auf dem Chip des Studierendenausweises sind folgende Identifikationsnummern gespeichert:

  • Matrikelnummer
  • Bibliotheksbenutzernummer
  • Personenkennziffer (Benutzergruppe Studierendenwerk)

Auf dem Chip werden keine personenbezogenen Daten (wie z. B. Name, Adresse, Geburtstag, etc.) gespeichert.


Wie bekomme ich den Ausweis?

Der Ausweis wird den neuimmatrikulierten Studierenden per Post an die aktuell beim Referat Studierendensekretariat hinterlegte Adresse zugeschickt. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.


Wie sieht der Ausweis aus?

Die allgemeine Seite des Studierendenausweises
Die spezielle Seite des Studierendenausweises

Was kann der Ausweis?

Der Ausweis vereint bisher fünf Funktionen, für die vorher z. T. einzelne Ausweise benötigt wurden:

  • Ausweisfunktion
  • Mensafunktion
  • Bibliotheksfunktion
  • Druck- und Kopierfunktion
  • Zutrittskontrollfunktion

Kontakt

Studierendensekretariat
Telefon: +49 3834 420 1296
Telefax: +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

Diese Internetseite hat die Kurz-URL: www.uni-greifswald.de/studierendenausweis