Fachstudienberatung Englisch

Studierende am Institut für Anglistik/Amerikanistik können sich mit fachbezogenen Fragen an die Studienberaterinnen der Anglistik/Amerikanistik wenden.

Die Fachstudienberaterinnen helfen insbesondere bei Themenbereichen wie

  • dem Studienablauf, Stundenplan, Musterstudienplan und den Studien- und Prüfungsordnungen (Bachelor und Lehramt),
  • der Anerkennung von studienrelevanten Praktika (Bachelor und Lehramt), sowie
  • beim Thema Bafög/KfW-Bescheinigungen.

Hinweise

Liebe Erstsemesterstudierende,

Die Studienberaterinnen des Instituts für Anglistik/Amerikanistik möchten Sie ganz herzlich zur Einführung in das Lehramtsstudium im Fach Englisch bzw. in das Studium zum B.A. Anglistik/Amerikanistik am 10. Oktober 2023 (Dienstag) von 14:30-16:00 Uhr oder alternativ am 13. Oktober 2023 (Freitag) von 9:00-10:30 Uhr jeweils im Hörsaal 1, Rubenowstraße 1 einladen.

Sie werden dort u.a. Informationen zum Studienaufbau, zur selbstständigen Studienorganisation und zur Kursauswahl erhalten. Natürlich werden wir gerne Ihre Fragen rund um das Studium bei uns beantworten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme,

Dr. Margitta Kuty und Dr. Anette Brauer

Modul "Linguistics II" wird beim Wechsel vom Lehramt Regionale Schule zum Lehramt Gymnasium nicht anerkannt

Bei einem Wechsel vom Lehramt Regionale Schule zum Lehramt Gymnasium kann eine erbrachte Prüfungsleistung für das Modul Linguistics II nicht angerechnet werden. Die Module Linguistics II unterscheiden sich im Lehramt Regionale Schule und im Lehramt Gymnasium in Workload und Leistungspunkten. Daher kann eine bereits erbrachte Prüfungsleistung im Lehramt Regionale Schule nicht einfach für das Lehramt Gymnasium angerechnet werden. Das Prüfungsamt lehnt eine von uns vorgeschlagene Äquivalenzprüfung zum Aufwerten des Moduls aus dem Lehramt Regional Schule aus rechtlichen Gründen ab. Die Modulprüfung Linguistics II muss damit im Lehramt Gymnasium wiederholt werden. Daher empfehlen wir Studierenden, die vorhaben vom Lehramt Regionale Schule zum Lehramt Gymnasium zu wechseln, die Modulprüfung für Linguistics II auf das Semester nach der Ummeldung zum Lehramt Gymnasium zu verschieben. Bei Fragen zur Anrechnung von Teilleistungen in den Lehramtsstudiengängen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Kuty. Fragen speziell zum Modul Linguistics II beantwortet gerne auch Frau Oberst.

Weitere Fremdsprachen als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung Englisch.

Für das Lehramt Gymnasium (Immatrikulation ab Wintersemester 2012) sind zwei weitere Fremdsprachen (neben Englisch) auf A2–Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (CEFR) nachzuweisen; für das Lehramt Regionale Schule (Immatrikulation ab Wintersemester 2012) eine weitere Fremdsprache. Eine dreijährige schulische Ausbildung (Nachweis auf Abiturzeugnis) wird anerkannt.

Sprachnachweise in den Sprachen Latein, Hebräisch und (Alt-)Griechisch gelten als weitere Sprache bei der Anmeldung zur Prüfung und werden als erfüllte Zulassungsbedingungen vom Lehrerprüfungsamt Greifswald anerkannt. Bei Anmeldung zum Staatsexamen muss je Fremdsprache ein Nachweis über die erfolgreiche Aneignung vorgelegt werden. 

Kontakt

Dr. phil. Anette Brauer

Raum 1.31
Ernst-Lohmeyer-Platz 3
D-17487 Greifswald

Tel.: +49 3834 420 3352
braueruni-greifswaldde

Dr. paed. Margitta Kuty

Raum 1.46
Ernst-Lohmeyer-Platz 3
D-17487 Greifswald

Tel.: +49 3834 420 3360
kutyuni-greifswaldde

Info-Videos zum Studium in Greifswald

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.

Kurzfilme zum Lehramtsstudium

Film 1: Studieren wo die Stadt der Campus ist (Lehramtsstudierende stellen das Studierendenleben allgemein in Greifswald vor)

Film 2: Lehramtsstudium in Greifswald  - zwischen Tradition und Moderne (stellt die Lehrerausbildung an der Universität Greifswald in den Vordergrund)

Film 3: Zukunftsweisende Lehre – Studium macht Schule (stellt die Kooperation mit Schulen und den Ausblick in den Lehrerberuf in den Vordergrund)