Anerkennung des ausbildungsrelevanten Auslandsaufenthalts für Lehramtsstudierende

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Nach § 3 (8) der Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Greifswald (November 2012) sollen Lehramtsstudierende für das Studium einer modernen Fremdsprache einen mindestens dreimonatigen ausbildungsrelevanten Auslandsaufenthalt in einem Land mit der entsprechenden Amtssprache absolvieren. Die im Nachfolgenden aufgeführten Regelungen gelten auch für Lehramtsstudierende nach der StO/PO von 2000.

In Absprache mit dem Lehrerprüfungsamt gilt für das Fach Englisch:
 

Ziel

Erhöhung von Fremdsprachen/Zweitsprachen- und Kulturkompetenz zukünftiger Englischlehrer.

Zeitraum

  • möglichst während des Studiums
  • vor Studiumsaufnahme, z.B. High School Jahr (Mindestalter 16 Jahre), Au pair, Work & Travel, Berufs- und Praktikumstätigkeit

Anerkannte Länder

Australien, Indien, Irland, Kanada, Neuseeland, Südafrika, USA, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Die Anerkennung eines Auslandsaufenthaltes in anderen ehemaligen Commonwealth-Ländern bedarf eines vorherigen schriftlichen Antrags.

Zeitliche Länge

  • möglichst ununterbrochen mindestens 3 Monate
  • zweimalige Teilung möglich, davon einmal ununterbrochen mindestens 6 Wochen (Beispiel: 6 Wochen + 4 Wochen + 2 Wochen oder 6 Wochen + 5 Wochen + 1 Woche)

Nachweise

  • offizielle Dokumente, z.B. Transcript of Records, Arbeits-/Praktikumsvertrag, Referenzen
  • Fahrkarten/Flugtickets, Visum
  • bei Privataufenthalten durch eine Reisechronik, d.h. mit Datum und Belegen Reiseverlauf dokumentieren

Ausnahmeregelungen

...sind schriftlich mindestens 4 Wochen vor Anmeldung zur/zum Abschlussprüfung/Staatsexamen zu beantragen. Die Anträge sind beim Institut für Anglistik/Amerikanistik zu stellen. Antragskopien sind gleichzeitig an das Lehrerprüfungsamt zu senden.