Das Studium fortsetzen! Sich rückmelden!
Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Greifswald fortsetzen wollen, müssen Sie sich rückmelden. Mit der Überweisung des Semesterbeitrages zeigen Sie der Universität an, dass Sie ihr Studium weiterführen wollen. Erfolgt die Rückmeldung nicht fristgemäß, kann Ihr Studienplatz unter Umständen an eine*n andere*n Studieninteressierte*n vergeben werden.
Zum Rückmeldeverfahren gilt grundsätzlich:
Studierende
Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Beitrags für die Studierendenschaft, des Beitrags für das Studierendenwerk und der Gebühr für die Rückmeldung in Höhe von insgesamt 109,00 €.
Doktorand*innen
Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Beitrags für das Studierendenwerk und der Gebühr für die Rückmeldung in Höhe von insgesamt 98,00 €.
- Zur Wahrung der Rückmeldefrist muss der Beitrag innerhalb des festgesetzten Zeitraumes (Termine & Fristen) auf dem Konto der Universität eingegangen sein. Ausschlaggebender Zeitpunkt ist die Wertstellung auf dem Konto der Universität und nicht der Tag der Absendung. Beachten Sie daher die Banklaufzeiten von bis zu drei Werktagen, d.h. erst drei bis vier Werktage, nachdem Sie den Rückmeldebeitrag überwiesen haben, ist das Geld auf dem Konto der Universität eingegangen.
- Über die Höhe des Betrages werden Sie rechtzeitig vor der Rückmeldefrist per E-Mail an die von der Universität vergebene Mailadresse informiert. Darüber hinaus erfolgen Aushänge in den Instituten, dem Universitätsrechenzentrum und der Universitätsbibliothek.
Nutzen Sie die folgende Kontoverbindung unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer:
Empfänger: | Universität Greifswald, Studierendensekretariat |
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Kreditinstitut: | Deutsche Kreditbank AG |
IBAN: | DE80 1203 0000 1020 1618 55 |
BIC/SWIFT-Code: | BYLADEM1001 |
Verwendungszweck: | Matrikelnummer, Name, [WiSe oder SoSe] Jahr |
Bsp.: 123456, Max Mustermann, WiSe2023/24 |
- Sobald Sie im Selbstbedienungsportal Zugriff auf das neue Semester haben, gilt die Rückmeldung als bestätigt, und Sie können Ihren Studierendenausweis (Chipkarte) an den Validierungstationen validieren.
Anträge auf Veränderungen im Studiengang (Wechsel von Studienfächern oder Abschlussarten) sowie auf Beurlaubung sind möglichst zusammen mit der Rückmeldung zu stellen.
Die Pflicht zur Rückmeldung gilt auch für Student*innen, die sich im Urlaubssemester befinden bzw. beabsichtigen, dies zu beantragen.
Im Fall einer vorzeitigen Exmatrikulation nach bereits erfolgter Rückmeldung kann entsprechend der geltenden Beitragsordnungen des Studierendenwerkes und der Studierendenschaft die Rückzahlung der entrichteten Beiträge im Studierendensekretariat beantragt werden.
Bei verspäteter Rückmeldung (Nachfrist) ist aufgrund der geltenden Universitätsgebührenordnung eine Verwaltungsgebühr von 10 € zu entrichten. Diese Gebühr können Sie zusammen mit dem Semesterbeitrag auf das o.g. Konto einzahlen.
Achtung!
Eine nicht fristgemäße oder unvollständige Rückmeldung führt zur Exmatrikulation!
Für Student*innen in den nc-Fächern Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie ist es nach erfolgter Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Rückmeldung doch noch vorzunehmen. Dies ist nicht mehr möglich, wenn nach bestandskräftiger Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung der Studienplatz an eine*n andere*n Studienbewerber*in vergeben wurde.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
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