Hinweise zur Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung zum Sommersemester 2025 ist auf den Zeitraum vom 

30. April 2025 bis 03. Juni 2025 

festgelegt (Meldefrist). Ausschließlich in dieser Zeit können Sie Ihre Prüfungen verbindlich an und ggf. auch wieder abmelden. Danach ist ein Rücktritt von einer Prüfung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss im Zentralen Prüfungsamt schriftlich beantragt werden (vgl. FAQ). Bitte kontrollieren Sie nach der An- bzw. Abmeldung die ordnungsgemäße Erfassung Ihrer Prüfungen im Portal („Meine Funktionen“ > „Prüfungsverwaltung“ > „Info über angemeldete Prüfungen“).

Bei Fragen, Unstimmigkeiten und/oder technischen Problemen setzen Sie sich bitte unverzüglich (vorzugsweise per E-Mail) mit dem Zentralen Prüfungsamt in Verbindung.

Detaillierte Informationen zu den Prüfungen Ihres Studiengangs (Regelprüfungstermin, Zulassungsvoraussetzungen, etc.) finden Sie in der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnungen (PSO).

Sofern ein Zulassungsbescheid für bestimmte Prüfungen erforderlich ist (z. B. bei Fachprüfungen in Diplom- oder Magisterstudiengängen, modulübergreifende Prüfungen in den B.A.-Teilstudiengängen), liegt dieser nach Abschluss der Prüfungsanmeldephase für Sie im Zentralen Prüfungsamt zur Abholung bereit.

Weitere Informationen zu allen Themen rund um die Prüfungen finden sie auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamtes.

Die Frist gilt nicht:

  • für die Anmeldung von Studienleistungen. Diese können jederzeit über das Portal an- oder abgemeldet werden.

  • für die Anmeldung der Verteidigung der Abschlussarbeit. Darüber werden Sie per E-Mail gesondert informiert.

  • für den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung (Staatsexamen). Für die Fachprüfungen der Zwischenprüfung beachten Sie bitte das gesonderte Anmeldeverfahren samt Fristen.

Nicht vergessen:

  • Um spätere Unstimmigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden, überprüfen Sie bitte regelmäßig anhand Ihres Datenkontrollblattes („Meine Funktionen“ > „Studienbescheinigungen“), ob Ihre persönlichen Daten aktuell sind und vollständig mit denen im Personalausweis übereinstimmen (§ 28 ImmaO).

Online-Portal Prüfungswesen

Login zu den Selbstbedienungsfunktionen für Studierende und Prüfende: his.uni-greifswald.de
 


Anmeldung von Studienleistungen

Die Anmeldung durch die Studierenden soll dann erfolgen, wenn die Studienleistung bereits erbracht wurde oder kurz vor der Fertigstellung steht. Dabei gilt keine Frist. Die Anmeldung zum Wintersemester kann zwischen dem 01.10.2024 und dem 31.03.2025 erfolgen. Damit können die Ergebnisse nun auch online von den Modulverantwortlichen eingetragen werden, damit die Abläufe für die Studierenden, insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Modulnoten und die Gutschrift von Leistungspunkten, beschleunigt wird.

Fazit: Ohne vorherige Anmeldung der Studienleistung im System wird zukünftig keine Studienleistung mehr verbucht werden können. Zudem erfolgt die Verbuchung auch nur dann (das ist aber insoweit unverändert), wenn ALLE Studienleistungen eines Moduls (eines Studierenden) erfolgreich erbracht wurden.


Bestellung der Prüfer*innen

für das Sommersemester 2025

01.04.2025
Semesterbeginn
07.04.2025
Beginn der Vorlesungszeit
30.04.2025
Beginn Prüfungsanmeldungphase
03.06.2025
Ende Prüfungsanmeldephase
05.06.2025
Anforderung der Prüfungstermine
19.07.2025
Ende der Vorlesungszeit

= Beginn Prüfungszeitraum

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde